AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – MediStrand Pflegedienst
1. Geltungsbereich und Einbeziehung
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über ambulante Pflegeleistungen, die zwischen dem MediStrand Pflegedienst (nachfolgend „Pflegedienst“) und dem Pflegebedürftigen (nachfolgend „Kunde“), geschlossen werden.
1.2 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Pflegedienst ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Die AGB werden dem Kunden spätestens bei Vertragsabschluss oder bei der ersten Leistungserbringung zur Verfügung gestellt und gelten als vereinbart, sobald der Kunde Kenntnis davon erlangen kann und dem ausdrücklich zustimmt Wikipedia.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Pflegedienst erbringt häusliche Pflegeleistungen gemäß vereinbarter Leistungspakete oder individueller Vereinbarung. Der konkrete Umfang (Art, Häufigkeit, Dauer, Vergütung) ergibt sich aus dem Pflegevertrag gemäß § 120 SGB XI pflege.de.
2.2 Soweit Leistungen nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind (frei vereinbarte Leistungen oder Selbstzahlerleistungen), werden diese gesondert im Kostenvoranschlag benannt und vom Kunden bezahlt.
3. Pflegevertrag – Inhalte und Form
3.1 Der Pflegevertrag enthält mindestens folgende Angaben:
-
Vertragsparteien
-
Art, Umfang und Häufigkeit der Pflegeleistungen
-
Vergütung + Eigenanteile
-
Regelungen zur Pflegedokumentation und Leistungsnachweis
-
Hinweis auf fristlose Kündigung durch den Kunden (§ 120 SGB XI) pflege.de
-
Hinweis auf informelle Zuständigkeit der Pflegekasse (auch bei Änderungen im Zustand des Pflegebedürftigen) pflege.de.
3.2 Der Kunde kann den Pflegevertrag jederzeit fristlos kündigen; der Pflegedienst darf nur unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich geregelten Fristen kündigen pflege.de.
4. Mitwirkungspflichten und Informationspflicht
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass der Pflegedienst über erforderliche Informationen (z. B. Gesundheitsstatus, Verhaltensweisen) verfügt, um die Pflege sicher und ordnungsgemäß erbringen zu können.
4.2 Der Pflegedienst informiert die zuständige Pflegekasse unverzüglich über wesentliche Veränderungen im Zustand des Pflegebedürftigen, auch ohne Zustimmung des Kunden svk-pflegedienst.de.
5. Dokumentation und Leistungsnachweis
5.1 Die erbrachten Pflegeleistungen werden dokumentiert; der Kunden oder sein Vertreter erhalten Einsicht in die Leistungsnachweise und bestätigen diese ggf. schriftlich.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung für Leistungen gemäß SGB XI/SGB XII wird über die Pflegekasse abgerechnet. Entstehende Eigenanteile sowie frei vereinbarte Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig Pflegeinitative Deutschland.
6.3 Bei verspäteter Zahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug (§ 286 BGB) und hat Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu tragen.
7. Widerrufsrecht
7.1 Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und die Leistungen über Fernkommunikationsmittel beauftragt wurden, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss – sofern die Dienstleistung nicht bereits vollständig erbracht wurde und der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass sie vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt PflegewächterPflegeBetreuer.
7.2 Die Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert im Vertrag oder auf gesondertem Formular.
8. Haftung
8.1 Der Pflegedienst haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit PflegewächterPflege Patienten.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern eine Pflichtverletzung nicht eine wesentliche Vertragspflicht betrifft.
8.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Vertragslaufzeit & Kündigung
9.1 Der Vertrag ist unbefristet, sofern nicht anders vereinbart.
9.2 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen (§ 120 SGB XI). Der Pflegedienst darf nur mit Einhaltung vertraglich geregelter Fristen kündigen.
9.3 Im Fall höherer Gewalt oder vorübergehender stationärer Pflege („Ruhezeit“) wird der Vertrag entsprechend ausgesetzt oder angepasst.
10. Datenschutz
10.1 Der Pflegedienst verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Datenschutzpraxis wird in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website dargestellt.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort ist Lübeck (Sitz des Pflegedienstes).
11.2 Es gilt deutsches Recht.
11.3 Für Klagen gegen den Pflegedienst, soweit der Kunde Unternehmer ist, ist der Gerichtsstand Lübeck, soweit gesetzlich zulässig. Eine abweichende Gerichtsstandvereinbarung kann getroffen werden svk-pflegedienst.de.
12. Salvatorische Klausel
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten nahekommt svk-pflegedienst.depflegefachkrafthelden.de.
Hinweise zur Verwendung
-
Individualvertragliches Vorziehen: Sollte der Vertrag individuell ausgehandelte Abmachungen enthalten, haben diese Vorrang vor den AGB.
-
Einbeziehung und Transparenz: Ungewöhnliche Klauseln müssen hervorgehoben werden, um wirksam zu sein Wikipedia.
-
Pflegevertrag zwingend erforderlich: § 120 SGB XI schreibt vor, dass ein schriftlicher Pflegevertrag mit klaren Leistungs- und Kündigungsregeln vorliegen muss pflege.de.

